Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltung

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle von uns abgegebenen Angebote und mit uns abgeschlossenen Verträge. Anderslautende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich bestätigen.

II. Vertragsschluss

1. Alle unsere Angebote sind unverbindlich. Sie sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten anzusehen. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder ausdrücklich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten Aufträge als bestätigt, wenn der Kunde Kontaktberichten der Agentur nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt widerspricht.

2. Unsere Angebotspreise verstehen sich im Zweifel als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Künstlersozialabgaben, Verwertungsrechte, Zölle oder sonstige – auch nachträglich entstehende – Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet. Die Agentur wird bei Aufträgen an Werbeträger (Off- und Online-Medien) – unter Berücksichtigung tariflicher Rabatte, Boni und Skonti – Voraus-Rechnungen an den Kunden stellen. Die Zahlung durch den Kunden muss binnen 10 Arbeitstagen vor dem Insertionstermin erfolgt sein.

3. Der Vertragsinhalt richtet sich im Zweifel nach unserer Auftragsbestätigung; soweit eine solche nicht ergeht, nach unserem Angebot. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

4. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Kunden zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet.

5. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen
Auftrag, so stehen alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die Agentur zurückzustellen.

III. Datenspeicherung

Die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten werden von uns gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes und der DSGVO gespeichert und verarbeitet.

IV. Leistungserbringung

1. Ausführungsfristen laufen erst nach restloser Klärung aller Ausführungsdetails. Die Einhaltung der Ausführungsfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Bei Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Transportstörungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, verlängert sich die vereinbarte Frist im angemessenen Umfang.

2. Wir sind bemüht, vereinbarte Ausführungsfristen einzuhalten. Sofern wir Ausführungsfristen schuldhaft nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung und/oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Der Schadensersatz des Kunden ist jedoch nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelung in
Ziff. 8 begrenzt.

3. Teilleistungen sind uns in zumutbarem Umfange gestattet.

4. Der Kunde hat in sich abgeschlossene Teilleistungen und Zwischenergebnisse sowie das endgültige Werk auf unser Verlangen hin unverzüglich freizugeben bzw. abzunehmen. Die Zusendung der Rechnung an den Kunden gilt gleichzeitig als Mitteilung, dass unsere Leistung vollständig fertiggestellt worden ist. Sofern nicht unser Kunde bereits die Abnahme ausdrücklich erklärt hat, gilt unsere Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang die Abnahme unserer Leistung verlangt.

5. Verweigert der Kunde schuldhaft die Erfüllung des Vertrags, so können wir Leistungs- und Aufwendungsersatz in Höhe von 20 % der Bruttoauftragssumme verlangen. Wir sind berechtigt, einen höheren Ersatzbetrag nachzuweisen. Dem Kunden ist nachgelassen, einen geringeren Ersatzbetrag nachzuweisen.

V. Zahlung

1. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, sofern sich der Kunde mit der Zahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.

2. Wir nehmen Wechsel nur bei entsprechender Vereinbarung zahlungshalber entgegen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

3. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu fordern.

4. Der Kunde darf lediglich mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen streitiger oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

VI. Einräumung von Rechten

1. Wir behalten uns alle urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verwertung und Veränderung der gewährten Leistungen in allen bekannten Verwertungsarten vor. Alle von uns gefertigten Schriftstücke, Entwürfe, Skizzen, Logos, Modelle, Photographien, Filme, Videoaufzeichnungen und mittels Softwareprogrammen gefertigte Simulationen, Animationen und Visualisierungen sind unser Eigentum. Eine Rechtseinräumung an den Kunden erfolgt nur in dem ausdrücklich schriftlich vereinbarten Umfang. Die Rechtseinräumung ist stets auf den Zweck des erteilten Auftrags beschränkt; bei zeitlich befristeten Aufträgen über Konzeptionen u. Ä. erfolgt die Rechtseinräumung nur für die Dauer unserer Beauftragung.

2. Soweit wir dem Kunden Rechte übertragen, so geschieht dies unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem uns erteilten Auftrag. Es besteht – soweit nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart – keine Pflicht der Agentur zu überprüfen, ob ihre Leistungen mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind und wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Die Prüfungspflicht trägt der Auftraggeber. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden kann die Agentur eine externe rechtliche Prüfung veranlassen; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Wir haften auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc. In keinem Fall haften wir wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Wir sind jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern uns diese bei der Vorbereitung oder Ausführung des Auftrages bekannt werden.

3. Wir sind in jedem Fall berechtigt, die von uns entwickelten Leistungen zu signieren und in unserer Eigenwerbung zu verwenden und auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen.

VII. Mängelrüge, Haftung bei Mängeln

Der Kunde hat die empfangene Leistung unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Stellt der Kunde einen Mangel an unserer Leistung fest, so darf er über sie nicht verfügen, d.h. er darf diese nicht verwerten, veröffentlichen, weiterveräußern etc.

Bei Mängeln oder Fehlen einer Beschaffenheitsangabe können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Leistung liefern (Nachlieferung). Im Falle der Nachbesserung können wir nach unserer Wahl verlangen, dass mangelhafte Produkte zur Umarbeitung oder zum Austausch mit anschließender Rücksendung – für uns kostenpflichtig – an uns geschickt werden oder der Kunde das mangelhafte Produkt bereit hält und die Umarbeitung oder den Austausch dort durch uns oder eine von uns beauftragte Person vorgenommen wird. Hierauf hat der Kunde einen Anspruch, wenn ihm die Übersendung des schadhaften Produkts an uns nicht zuzumuten ist. Die zwecks Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) werden von uns getragen.

Dies gilt jedoch nicht für erhöhte Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Leistungsgegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist. Es sei denn, das Verbringen entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.

Sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder führen wir die notwendigen Tätigkeiten nicht innerhalb angemessener Frist aus, und zwar aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist diese für den Kunden unzumutbar oder schlägt diese in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine Minderung des Preises, Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt 12 Monate. Sie gilt nicht, so weit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634 Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.

Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur

  • a) wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist, oder
  • b) wenn wir hinsichtlich der Kaufsache eine Eigenschaft zugesichert oder eine Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer garantiert haben, oder
  • c) wenn ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist, oder
  • d) soweit es sich um versicherbare Schäden handelt und uns der Abschluss einer Versicherung möglich und zumutbar gewesen ist, oder
  • e) wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Haften wir gemäß a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Höhe der Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Handlungen wie auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Beauftragter.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Auf alle mit uns getätigten Rechtsgeschäfte findet ausschließlich deutsches Recht, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen, für etwaige Wechsel- und Scheckklagen sowie für alle sich aus den Rechtsbeziehungen mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Augsburg. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

2. Erfüllungsort für die beiderseitigen Rechtsbeziehungen ist Augsburg.

3. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz unseres Kunden zu klagen.

4. Sollten Teile dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

Stand 01.01.2022